Rechtsprechung
LG Paderborn, 26.02.2008 - 5 T 21/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berichtigung des Geburtenbuches hinsichtlich des Familiennamens eines Kindes unter Berücksichtigung spanischen Namensrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Paderborn, 23.07.2007 - 3 III 55/07
- LG Paderborn, 26.02.2008 - 5 T 21/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1779
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97
Namensrecht und Vertrauensschutz
Auszug aus LG Paderborn, 26.02.2008 - 5 T 21/08
Insofern ist auch der tatsächlich geführte Name jedenfalls dann vom Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts umfasst, wenn er über einen nicht unbedeutenden Zeitraum die Persönlichkeit des Trägers tatsächlich mitbestimmt hat und ein entsprechender Vertrauenstatbestand vorliegt (BVerfG NJW-FER 2001, 193 [richtig: NJWE-FER 2001, 193 - d. Red.] ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
Auszug aus LG Paderborn, 26.02.2008 - 5 T 21/08
Art. 103 Abs. 1 GG ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten, unabhängig davon, ob die Anhörung im Gesetz vorgeschrieben ist und ob das Verfahren vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht wird (BVerfG 89, 381 [richtig: BVerfGE 89, 381 - d. Red.] ). - BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94
Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus LG Paderborn, 26.02.2008 - 5 T 21/08
Die Beteiligten müssen die Möglichkeit haben, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfG FamRZ 95, 795).